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Recht der betrieblichen Haftpflicht Assessorin Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth) Edda Christiane Hehle Die betriebliche Haftpflichtversicherung sichert speziell Risiken ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt die Deckung für Schäden, die durch die Mitarbeiter und die Organe des Betriebs verursacht werden. Der Versicherungsschutz kann bei Personen- , Sach- oder Vermögensschäden Der Inhalt der Versicherungsvertrages richtet sich im Wesentlichen nach den getroffenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, insbesondere den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht (AHB). Die AHB, welche lediglich allgemeine Regeln für sämtliche Bereiche der Haftpflichtversicherung regeln, werden häufig durch branchenspezifische „Besondere Bedingungen“ abgeändert. So sind folgende Komplexe regelmäßig abweichend von den AHB geregelt:
Soweit der Versicherungsnehmer die Deckung von Produkthaftpflichtansprüchen wünscht, wird mitunter eine ergänzende Produkthaftpflichtversicherung vereinbart. |
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