Lebensversicherung
Lebensversicherung
Zum Lebensversicherungsrecht haben wir folgende Urteile für Sie zusammengestellt:
BGH
Der BGH erkennt, dass sich die Verjährung eines Anspruches auf eine weitergehende Rückvergütung nach §§ 11, 12 VVG a.F. richtet, da mit dem Anspruch auf eine weitergehende Rückvergütung - bestehend aus Rückkaufswert und Überschussbeteiligung - ein Erfüllungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag (§ 6 ABL bzw. § 6 ABR, § 176 VVG ) verfolgt wird (BGH, Urt. v. 14.07.2010 - IV ZR 208/09 -).
LG Heidelberg
Das Landgericht Heidelberg stellt klar, dass eine Bank einen Anleger bei Vermittlung einer Lebensversicherung als Kapitalanlage über die aus den von der Versicherungsgesellschaft deklarierten Kosten gezahlten Vermittlungspovisionen aufklären muss (LG Heidelberg, Urt. v. 13.07.2010 - 2 O 444/09 -).
OLG Karlsruhe
Der Senat (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.05.2010 - 12 U 20/09 -) führt die sog. Auge- und Ohr-Rechtsprechung fort: Der Nachweis einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder einer arglistigen Täuschung seitens des Antragstellers einer Berufungsunfähigkeitsversicherung obliegt dem Versicherer. Der Nachweis falscher Angaben des Versicherungsnehmers lässt sich nach der Auge- und Ohr-Rechtsprechung, wenn der Agent das Formular ausgefüllt hat, allein mit dessen Inhalt nicht erbringen, sofern der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, die Fragen des Agenten mündlich richtig beantwortet zu haben. In diesem Fall muss der Versicherer beweisen, dass der Versicherungsnehmer diesen mündlich nicht zutreffend unterrichtet hat. Denn was dem Agenten in Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (§§ 43 Nr. 1 VVG a.F., 166 Abs. 1 BGB), auch wenn der Versicherungsagent es nicht in das Formular aufgenommen hat (BGHZ 116, 387, 389). Dass gilt auch insoweit, als der Versicherungsnehmer ergänzende Angaben unterlässt, weil der Agent ihn über die in den schriftlichen Antrag aufzunehmenden Tatsachen falsch unterrichtet (vgl. BGH VersR 2001, 1541 unter II 1 a m. w. N.; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 22 Rdn. 6). Beweisen muss der Versicherer auch, dass der Agent die angeblich falsch beantworteten Fragen überhaupt gestellt hat (BGH RuS 2005, 10).
LG Augsburg
Kurzbeschreibung: Das Landgericht Augsburg musste sich mit einem Fall befassen, in dem die Ehefrau des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung ursprünglich als Bezugsberechtigte eingesetzt worden war. Kurz vor dem Tode des Versicherungsnehmers teilte dieser seiner Versicherung mit, dass er die Bezugsberechtigung ändern wolle, ohne allerdings einen konkreten neuen Bezugsberechtigten anzugeben. Ob die Beantwortung der Rückfrage der Versicherung, wer den nunmehriger Bezugsberechtigter sein solle, noch zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers beantwortet worden ist, blieb streitig. Die Ehefrau schlug das gesetzliche Erbrecht aus und begehrte aus Anfechtungsrecht wegen angeblicher Schulden des verstorbenen Versicherungsnehmers Zahlung der hinterlegten Lebensversicherungssumme. Zu Unrecht, wie das Landgericht Augsburg feststellte (LG Augsburg, Urt. v. 14.07.2009 - 10 O 3877/08 -).
BGH
Der BGH (BGH, Urt. v. 21.05.2008 - IV ZR 238/06 -) befasst sich mit einer Auseinandersetzung zwischen Erben und nunmehrigem Bezugsberechtigten betreffend eine hinterlegte Lebensversicherungssumme. Er bestätigt seine Rechtsprechung, wonach in diesen Fällen, § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt. Überdies stellt er klar, dass in diesen Fällen nicht nur das (Deckungs-)Verhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, sondern überdies das Valutaverhältnis zwischen Erblasser und dem Begünstigten zu bewerten ist. Fehlt es im letztgenannten Verhältnis an einer wirksamen Schenkung, weil das Angebot des Versicherungsnehmers und Erblassers an den neuen Bezugsberechtigten durch den Boten (Lebensversicherung) nicht rechtzeitig, d. h. vor dem Widerruf durch die Erben, zugegangen ist, besteht kein Recht des Bezugsberechtigten auf die Versicherungssumme gegenüber den Erben.
LG Dortmund
Das Landgericht Dortmund setzt sich mit der Frage nach den Formerfordernissen bei der (mehrfachen) Abtretung der Rechte aus einer Lebensversicherung auseinander (LG Dortmund, Urt. v. 14.02.2008 - 2 O 384/06 -).
LG Münster
Das Landgericht Münster befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine wirksame Änderung des Bezugsrechts vorliegt, wenn der nunmehrige Begünstigte im Rahmen der Änderung als Bevollmächtigter des Versicherungsnehmers handelt (LG Münster, Urt. v. 23.05.2007 - 15 O 611/06 -).
BGH
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit der Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung (BGH, Urt. v. 12.10.2005 - IV ZR 245/03 -).
BVerfG
Aus Art. 2 und 14 GG leitet das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht des Gesetzgebers her, ein Gesetz zu schaffen, welches den Lebensversicherungsunternehmen vorgibt, dass bei der Ermittlung eines bei Vertragsende zuzuteilenden Schlussüberschusses die Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden, die durch die Prämienzahlungen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung geschaffen worden sind (BVerfG, Urt. v. 26.07.2005 - 1 BvR 80/95 -).
OLG Jena
Die Entscheidung befasst sich mit der Bezugsberechtigung, die unter der aufschiebenden Bedingung des Erbfalles steht (OLG Jena, Urt. v. 21.10.2003 - 8 U 410/03 -).
LG Saarbrücken
Nach Ansicht der Kammer besteht kein Anspruch auf Auszahlung eines höheren Rückkaufswertes bzw. Erstattung der durch Zillmerung verrechneten Abschlusskosten (LG Saarbrücken, Urt. v. 01.07.2003 - 2 O 52/06 -).
