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Kfz-Vollkaskoversicherung

Überblick

Zum Kfz-Vollkaskoversicherungsrecht haben wir folgende Urteile für Sie zusammengestellt:

LG Tübingen

Die Vollkaskoversicherung ist im Falle einer Trunkenheitsfahrt eines Repräsentanten des Versicherungsnehmers auch dann unter Umständen befugt, die Schadensregulierung zu verweigern, wenn kein Vorsatz, sondern lediglich grobe Fahrlässigkeit angenommen wird. Im vorliegenden Falle hatte der Fahrer geistigen Getränken zugesprochen, so dass die Blutalkoholkontrolle einen Wert von 1,29 Promille ergab. Den Einwand, der Fahrer habe bei der Fahrt zum Fest noch vorgehabt, den kilometerlangen Heimweg zu Fuß anzutreten, und habe sich nur durch ein "Augenblicksversagen" dann doch an das Steuer gesetzt, ließ die Kammer nicht gelten. Im Falle absoluter Fahruntüchtigkeit spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fahrer den Schaden alkoholbedingt verursachte (LG Tübingen, Urt. v. 26.04.2010 - 4 O 326/09 -).

AG Hagen

Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Abrechnung eines Auffahrunfalles, wobei dem Fahrer des vorausfahrenden Kfz ein Versehen im Umgang mit dem Automatikwagen zur Last fiel, unter Berücksichtigung einer Kaskoversicherungsleistung (- Quotenvorrecht -) (AG Hagen, Urt. v. 29.06.2005 - 16 C 20/05 -).

OLG Frankfurt

Der Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung handelt grob fahrlässig und verliert damit seinen Versicherungsschutz, wenn er mit Sommerreifen in den Wintersport nach Arosa fährt und dort für die Reifenart nicht vorgesehene Schneeketten verwendet (OLG Frankfurt, Urt. v. 10.07.2003 - 3 U 186/02 -).