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Gericht |
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angewandte Vorschrift |
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Kurzinfo |
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| 27.01.2010 |
Bundesgerichtshof |
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§ 195 BGB |
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1. Der Deckungsausschluss in den Haftpflichtversicherungsbedingungen, wonach keine Deckung für Schäden besteht, die unter das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer fallen, ist ungültig. 2. Die Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversichererungsunternehmens gegen das Haftpflichtversicherungsunternehmen des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. bestimmt sich nach § 195 BGB. |
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| 11.03.2009 |
Oberlandesgericht Jena |
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SV-ELW 2002 |
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Das OLG Jena befasst sich mit der Frage, ob auch ein sich progressiv entwickelnder Erdfall die Eintrittspflicht des Elementarschadensversicherers begründet. |
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| 11.05.2007 |
Kammergericht |
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§ 56 VVG |
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Dem Versicherer einer Geschäftsinhaltsversicherung ist es verwehrt, sich auf eine Unterversicherung zu berufen, wenn er zur Antragsaufnahme eigene Mitarbeiter entsendet, welche die Geschäftseinrichtung in Augenschein nehmen und ihren Wert einschätzen. Erfährt der Versicherer einer Geschäftsinhaltsversicherung später durch seinen Schadenregulierer von der Unterversicherung, obliegt es ihm, den Wert der Geschäftseinrichtung zu überprüfen und den Versicherungsnehmer auf die Unterversicherung hinzuweisen. |
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| 07.02.2007 |
Bundesgerichtshof |
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§§ 16, 22 VVG |
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Der Bundesgerichtshof befasst sich mit der Frage, ob und ggf. inwiefern neben den speziellen versicherungsvertraglichen Sanktionen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten auf die allgemeinen Bestimmungen des Deliktsrechts zurückgegriffen werden kann. |
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| 13.09.2006 |
Bundesgerichtshof |
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§ 67 VVG |
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Die Rechtsprechung zum Regressverzicht des Gebäudeversicherungsunternehmens bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Gebäude durch den Mieter kann laut nachstehender Entscheidung auf die Hausratversicherung des Vermieters nicht übertragen werden. |
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| 30.06.2006 |
Oberlandesgericht Koblenz |
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ABGV |
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Das Gebäudeversicherungsunternehmen muss im Streitfall den objektiven Tatbestand einer Heizobliegenheitsverletzung darlegen und beweisen. Dem genügt es nicht, wenn ein Rohrbruch durch Frost entsteht. Maßgeblich ist vielmehr, aufgrund welchen konkreten Umstands es zum Absinken der Raumtemperatur und damit zum Frost kam. |
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| 22.03.2006 |
Thüringer Oberlandesgericht |
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§ 59 VVG |
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Die Entscheidung betrifft einen Regreßprozeß zwischen dem Gebäudeversicherungsunternehmen und dem Privathaftpflichtversicherungsunternehmen wegen eines Mietschadens. |
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| 16.11.2005 |
Bundesgerichtshof |
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VGB 88 |
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Der Senat befasst sich mit Auskunftsobliegenheiten des Versicherungsnehmers. |
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| 28.10.2005 |
Oberlandesgericht Koblenz |
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§ 812 BGB |
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Das Gebäudeversicherungsunternehmen, welches bei einem schuldhaft einen Schaden verursachenden Mieter keinen Rückgriff nehmen kann, weil dieser im Rahmen der Nebenkosten anteilig die Prämie für die Gebäudeversicherung mitträgt, hat keinen Anspruch auf Ausgleich der aus der Gebäudeversicherung gezahlten Beträge gegen das Haftpflichtversicherungsunternehmen, bei dem der Mieter versichert ist. |
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| 12.04.2005 |
Oberlandesgericht Karlsruhe |
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§ 1 VVG |
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Die Entscheidung bezieht sich auf die Nachweisfragen des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Gebäudeversicherung wegen Sturmschadens. Nähere Erläuterungen finden Sie hier. |
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| 02.03.2005 |
Bundesgerichtshof |
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§ 102 VVG |
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Die Entscheidung befasst sich mit dem gesetzlichen Rangrücktritt des § 104 VVG, nachdem ein Versicherungsnehmer seine Diskothek selbst mittels Brandstiftung zerstört hatte. |
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| 14.12.2004 |
Oberlandesgericht Celle |
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VGB 1996 |
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Der Senat setzt sich mit einer formularvertraglich vereinbarten, aber unklar formulierten Entleerungspflicht zur Vermeidung von Leitungswasserschäden auseinander. |
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| 14.01.2004 |
Oberlandesgericht Saarbrücken |
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§ 432 BGB |
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Die Entscheidung bezieht sich auf die Frage, wer Inhaber der Forderung gegen die Versicherung ist, wenn das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung veräußert wird. Außerdem stellt der Senat klar, dass bei einer Mehrheit von Gläubigern diese nicht zwingend Gesamtgläubiger, sondern mitunter auch Mitgläubiger sein können. In diesem Falle kann die Gebäudeversicherung nur an alle Mitgläubiger gemeinschaftlich leisten, um frei zu werden.
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| 20.11.2003 |
Oberlandesgericht Celle |
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§§ 56 VVG; 16 VGB 1988 |
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Zu den Hinweispflichten des Gebäudeversicherers bei Abschluss eines Folgevertrages im Zusammenhang mit der Bestimmung des Versicherungswertes und den Gefahren einer Unterversicherung. |
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| 18.10.2000 |
Bundesgerichtshof |
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§ 74 VVG |
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Die Entscheidung bezieht sich auf die Frage, inwieweit eine bestehende Gebäudeversicherung einem Grundstückserwerber zugute kommen kann.
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