| Datum |
Gericht |
|
angewandte Vorschrift |
|
Kurzinfo |
|
|
| 20.08.2009 |
Oberlandesgericht Celle |
|
AUB |
|
Die Entscheidung befasst sich mit Fragen der Ursächlichkeit eines Sturzes für eine Rotatorenmanschettenruptur, (§ 1 III AUB 94) und der Berücksichtigung degenerativer Vorschäden (§ 8 AUB 94). |
|
|
| 30.07.2008 |
Landgericht Hamburg |
|
AUB |
|
Die Kammer setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer privaten Unfallversicherung Schmerzensgeld beansprucht werden kann.
|
|
|
| 12.07.2006 |
Brandenburgisches Oberlandesgericht |
|
AUB |
|
Nach § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88 ist Voraussetzung für eine Invaliditätsleistung, dass die (unfallbedingte) Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist sowie spätestens nach Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden ist, und zwar unter Hinweis auf die Unfallfolgen und körperlichen Beschwerden, die zu der Invalidität geführt haben. Dies erfordert, dass eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat. |
|
|
| 24.05.2006 |
Bundesgerichtshof |
|
AUB § 7; BGB § 305c Abs. 2 |
|
Die in der Gliedertaxe verwendete Formulierung "... Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk ..." ist unklar und damit unwirksam. |
|
|
| 21.12.2005 |
Oberlandesgericht Brandenburg |
|
§ 6 VVG |
|
Die Unfallversicherung ist wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung bei der Unfallanzeige leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer - hier: Lehrer mit überdurchschnittlichem Bildungsgrad - dort wesentliche Umstände, insbesondere eine vorherige ärztliche Behandlung, verschweigt. |
|
|
| 30.11.2005 |
Bundesgerichtshof |
|
AUB 88 |
|
Unabhängig von der Sorgfaltspflicht, die den Anwalt des Versicherungsnehmers trifft, bleibt der Unfallversicherer seinerseits zur Belehrung verpflichtet, wenn er Anlass hat anzunehmen, dass der Versicherungsnehmer die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität übersehen oder deren Rechtsfolgen verkannt haben könnte. |
|
|
| 18.08.2005 |
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz |
|
§§ 75 ff. und 179 VVG |
|
Das Landesarbeitsgericht klärte einen Streit um die Auszahlung der vierteljährlichen Rentenzahlung einer privaten Unfallversicherung sowie um die Abtretung der Auszahlungsansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen. |
|
|
| 08.07.2005 |
Oberlandesgericht Koblenz |
|
AUB |
|
Der Senat befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Tinnitus als entschädigungspflichtige Unfallfolge im Sinne der AUB zu bewerten ist.
|
|
|
| 15.12.2004 |
Oberlandesgericht Saarbrücken |
|
AUB |
|
Das Oberlandesgericht Saarbrücken ordnet auch die Personenschäden infolge einer Ausweichbewegung vor einem Gebirgsschlag als unfallbedingt im Sinne der AUB ein. |
|
|
| 29.09.2004 |
Bundesgerichtshof |
|
AUB 1988 |
|
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit der Frage, inwieweit Tinnitus Ansprüche gegen die private Unfallversicherung auslösen kann.
|
|
|
| 22.08.2003 |
Amtsgericht Dortmund |
|
§ 182 VVG |
|
Das Amtsgericht Dortmund wertet einen Zeckenbiss mit anschließender Borreliose-Erkrankung als Unfall im Sinne des § 182 VVG bzw. der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen. |
|
|
| 16.07.2003 |
Bundesgerichtshof |
|
AUB |
|
Der Bundesgerichtshof klärt die Voraussetzungen, unter denen der Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung auf Verlangen des Versicherungsunternehmens verpflichtet ist, eine weitere ärztliche Untersuchung in Anspruch zu nehmen.
|
|
|