| Datum |
Gericht |
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angewandte Vorschrift |
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Kurzinfo |
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| 07.02.2007 |
Bundesgerichtshof |
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Der Bundesgerichtshof begrenzt den Spielraum der Versicherungsunternehmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für nachvertragliche Vereinbarungen, welche zur Begrenzung der Leistungspflicht dienen: Danach kann sich der Versicherer auf eine Vereinbarung über die Leistungspflicht, welche nach behauptetem Eintritt des Versicherungsfalles getroffen wird und die versicherungsvertragliche Position des Versicherungsnehmers begrenzt, nach Treu und Glauben nicht berufen, sofern er den Versicherungsnehmer nicht hinreichend deutlich darauf hingewiesen hat, wie sich seine Position darstellt und in welcher Weise ein Abschluss der Vereinbarung sie begrenzt. |
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| 10.05.2006 |
Oberlandesgericht Hamm |
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§ 12 VVG |
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Der Senat befasst sich mit den inhaltlichen Anforderungen einer Belehrung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG. |
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| 02.11.2005 |
Bundesgerichtshof |
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§ 12 Abs. 3 VVG |
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Der BGH stellt klar, dass an eine Belehrung nach § 12 Abs. 3 VVG bezüglich der 6-Monats-Frist strenge Anforderungen zu stellen sind. Sie darf nichts vernebeln, sondern muss den Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen der Versäumung der Frist klar und deutlich aufklären. Dem Versicherungsnehmer muss bewusst werden, dass er durch bloßen Zeitablauf seinen materiell-rechtlichen Versicherungsanspruch verliert, wenn er ihn nicht vor Fristende gerichtlich geltend macht.
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| 19.09.2005 |
Oberlandesgericht Nürnberg |
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§ 12 VVG |
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Der Senat befasst sich mit den Belehrungspflichten nach § 12 VVG. |
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| 31.08.2005 |
Oberlandesgericht Celle |
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§ 1 VVG |
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Der Leistungsausschluss der Verursachung der Berufsunfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung einer Straftat durch die versicherte Person erfordert, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden verantwortlich geworden ist. Daran fehlt es bei einem Betrug des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Versicherungsmakler/-agent gegenüber anderen zum Konzern des Versicherers gehörenden Unternehmen, wenn bei diesem infolge der Begehung der Straftaten und einer anschließenden Haft sowie den damit verbundenen familiären und sozialen Folgen eine zur Berufsunfähigkeit führende Depression eintritt.
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| 22.07.2004 |
Oberlandesgericht Frankfurt am Main |
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§ 22 VVG |
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Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem der Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner Berufsunfähigkeitsversicherung unzutreffende Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht hatte. Der Senat musste sich mit der Problematik auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen sich das Versicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung von dem Versicherungsvertrag lösen kann.
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