| Datum |
Gericht |
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angewandte Vorschrift |
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Kurzinfo |
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| 30.04.2009 |
Oberlandesgericht Celle |
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AHB |
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Wird in einem Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart, dass das Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann, sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sich im Übrigen nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung richtet, so kommt ein Versicherungsschutz in Frage, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten ein Darlehen gewährt hat, dieses nicht zurückgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Darlehensnehmer von Anfang an nicht zur Rückzahlung in der Lage und/oder willens war (sog. Eingehungsbetrug gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB).
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| 23.03.2006 |
Landgericht Dortmund |
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§§ 33, 153, 158a VVG |
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Die Kammer befasst sich mit den Obliegenheit im Rahmen der Meldung eines Skiunfalls in Österreich, welchen ein Mitversicherter einer privaten Haftpflicht mitverursacht hatte. |
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| 25.01.2006 |
Thüringer Oberlandesgericht |
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AHB |
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Der Senat befasst sich mit der Auslegung des Haftungsausschlusses wegen einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. |
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| 08.12.2005 |
Amtsgericht Hamburg |
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AHB |
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Das Amtsgericht Hamburg bejaht einen Haftung der Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung des privat genutzten Firmenwagens. |
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| 18.02.2004 |
Oberlandesgericht Oldenburg |
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§ 833 BGB |
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Die Klausel „Kutschpferde sind nicht mitversicherbar“ ist unklar (§ 305 c Abs. 2 BGB). Die Unklarheit geht zu Lasten der Pferdehaftpflichtversicherung.
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| 15.11.1994 |
Oberlandesgericht Düsseldorf |
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AHB, § 833 BGB |
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in der vorliegenden Entscheidung mit einem Leitungswasserschaden, welcher auf einem Verhalten des im Badezimmer angeketteten Hundes beruhte, auseinanderzusetzen. |
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