| Datum |
Gericht |
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angewandte Vorschrift |
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Kurzinfo |
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| 11.08.2010 |
Landgericht Düsseldorf |
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§§ 123, 124, 142, 812 BGB |
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Unterlässt der Versicherungsnehmer bei einer Rückwärtsversicherung Angaben zu möglichen Haftungsrisiken aus Geschäftsbeziehungen, so kann der das Versicherungsunternehmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - hier: Directors & Officers-Versicherung - den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und Leistungen verweigern sowie erfolgte Leistungen zurückfordern.
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| 02.09.2008 |
Oberlandesgericht Köln |
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§ 205 BGB |
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Die Entscheidung bezieht sich auf die Inanspruchnahme einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. |
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| 01.06.2005 |
Oberlandesgericht Saarbrücken |
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AHB 1997 |
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Das Urteil des OLG Saarbrücken befasst sich damit, inwieweit Deckung durch die betriebliche Haftpflicht besteht, bei Beschädigung einer Aufsatzstreuautomatik. Zwischen den Parteien waren widersprüchliche Vereinbarungen bezüglich der Deckung von Schäden an einem Container vereinbart worden. Eine derartige Vereinbarung kann nach Ansicht des Senates nicht zu Lasten des Versicherungsnehmer gehen.
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| 21.04.2004 |
Landgericht Köln |
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§ 157 VVG |
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Im Rahmen einer Deckungsklage gegen eine betriebliche Haftpflichtversicherung wegen Sanierungskosten nach Kontaminierung eines Grundstücks musste sich die Kammer mit der dem Absonderungsrecht im Insolvenzfall befassen. |
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| 20.08.2002 |
Landgericht Osnabrück |
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AHB |
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Das unternehmerische Risiko, sorgfältige Arbeit zu erbringen, lässt sich nicht auf die Versicherung überwälzen. |
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| 18.07.2001 |
Bundesgerichtshof |
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§ 149 VVG |
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu einem Fall, der eine Klage eines Künstlers gegen seine Betriebshaftpflicht betraf, klärt, welche Pflichten die Haftpflichtversicherung, welche die Prozeßführung in einem Haftpflichtprozeß übernimmt, gegenüber dem Versicherungsnehmer zu beachten hat, wenn sie einen Vergleich schließt. |
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| 03.05.2000 |
Bundesgerichtshof |
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§ 4 AHB |
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Der BGH musste sich mit der Risikoausschlussklausel des § 4 Abs. 1 § 4 I 6 b 2 AHB befassen. |
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