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| Datum |
Gericht |
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angewandte Vorschrift |
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Kurzinfo |
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| 04.01.2007 |
Amtsgericht Siegburg |
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§ 1,8 ProdHaftG |
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Das Amtsgericht Siegburg befasste sich im vorliegenden Falle mit der Produkthaftung eines englischen Herstellers, welcher über eine niederländische Tochterfirma Holzstelzen, die einen Produktfehler, der zum Sturz des Mädchens und zu nachhaltigen Unfallfolgen führte, aufwiesen, in den deutschen Markt eingeführt hatte. Die lange Verfahrensdauer ist auf die Zustellungsschwierigkeiten im Vereinigten Königreich zurückzuführen. |
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| 31.10.2006 |
Bundesgerichtshof |
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§ 1 ProdukthaftungsG |
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Ein Einzelhändler haftet grundsätzlich nicht nach ProdHaftG, wenn eine Limonadenflasche explodiert. |
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| 20.12.2005 |
Oberlandesgericht Celle |
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§ 823 BGB |
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Der Senat befasst sich mit der Frage der Produzentenhaftung eines Importeurs chinesischer Ware. |
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| 27.11.1996 |
Oberlandesgericht Oldenburg |
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IHV Produkthaftpflichtversicherung |
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Da der Ausdruck “Ereignis“ in zahlreichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen durch “Schadenereignis“ ersetzt worden ist, kommt es für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes nicht auf die haftungsbegründende Ursache oder das Kausalereignis, sondern maßgeblich auf das Schadenereignis, d. h. den äußeren Vorgang, der die Schädigung des Dritten unmittelbar herbeiführt, an.
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