Herzlich Willkommen auf den Seiten zum Versicherungsrecht!
Internetseiten zum Thema gibt es mittlerweile viele. Der Schwerpunkt dieser Seiten liegt auf der juristischen Untersuchung von Fragen aus dem Bereich des Versicherungsrechts. Da diese Internetseite nicht von einer Versicherung gefördert oder unterstützt wird, kann der Versuch unternommen werden, die Materie unbeeinflusst von einem bestimmten Interessenstandpunkt darzustellen.
Überblick
Zum Nachschlagen wichtiger Fachbegriffe finden Sie ein Lexikon. Die maßgeblichen Gesetzesvorschriften haben wir unter der Rubrik Gesetzestexte für Sie zusammengestellt. Spezielle Bereiche des Versicherungsrechts werden unter Versicherungssparten behandelt. Dort finden sich auch Urteilssammlungen zu den einzelnen Versicherungszweigen. Verweise auf weiterführende Seiten finden Sie auf der Seite Links. In dem Forum besteht die Möglichkeit zum Meinungsaustausch über versicherungsrechtliche Fragen.
Schwierige Rechtslage
Immer mehr Versicherungsnehmer trauen sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und den juristischen Weg zu beschreiten, wenn die Versicherung Kostendeckung verweigert. Sinnvoll ist es, sich in Zweifelsfragen zunächst selbst zu informieren. Wir hoffen, mit dieser Seite einen Beitrag zur rascheren Orientierung im Versicherungsrecht geben zu können.
Informationen zum Versicherungsrecht
Das Angebot von www.versicherung-recht.de kann naturgemäß keine abschließende Darstellung bieten. Sollten Sie Anregungen oder Ergänzungswünsche haben, wenden Sie sich doch bitte an uns.
Rechtsanwalt Frank Feser
Echo
Diese Internetpräsenz wird seit Ende 2005 betrieben.
Der Münchener Anwaltverein e.V. empfiehlt diese Internetpräsenz unter der Rubrik "Nützliches und Hilfreiches" in seinen Mitteilungen Oktober 2006 (Seite 12).
Im Jahre 2009 wurde die vorliegende Website in die Virtuelle Fachbibliothek Recht der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz aufgenommen. Die Informationen unter www.versicherung-recht.de dürften damit den Qualitätsanforderungen an wissenschaftliche Texte, welche von Seiten der Staatsbibliothek zu Berlin zugrunde gelegt werden, Rechnung tragen.